Der Landtag möge beschließen: Die Staatsregierung wird aufgefordert: I. Die sogenannte Länderöffnungsklausel – § 249 Abs. 3 BauGB – nicht in Anspruch zu nehmen. II. Den Fortgang der Planungen zur Fortschreibung der Regionalpläne in Bezug auf die Nutzung der Windenergie nicht länger zu behindern, sondern vielmehr zu unterstützen. Insbesondere ist hierbei: die landesweite Verteilung der von…