Zur abschließenden parlamentarischen Beratung des Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Windenergienutzung im Freistaat Sachsen“ (Landtags-Drucksache 6/9197, und als Konsequenz aus öffentlicher Sachverständigenanhörung des Fachausschusses eigener Änderungsantrag Drucksache 6/13578) erklärt Marco Böhme, energie- und klimapolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE (Redeauszug, Argumentation auch im speziellen Video zusammengefasst: https://www.youtube.com/watch?v=7iEMJEHrO4k):
Wir stecken schon mitten in immer mehr Wetterextremen infolge der Klimaveränderungen drin, die Mensch und Natur zunehmend das Leben schwer machen. Deshalb ist der Ausbau erneuerbarer Energien das Gebot der Stunde. Doch der Ausbau der Windenergie ist in Sachsen völlig zum Erliegen gekommen. Und genau dagegen wollen wir etwas tun, und das ist auch dringend nötig. Hinzu kommt ein enormer Frust der Bevölkerung, die in der Vergangenheit nicht ordentlich am Analgenbau beteiligt wurde und vor allem nichts davon hat, wenn ein Windrad in der Umgebung entsteht.
Um diese beiden Probleme zu lösen, haben wir das Gesetz zur Stärkung der Windenergienutzung im Freistaat Sachsen heute zur Abstimmung vorgelegt. Bereits der Artikel 1 sieht zusammengefasst vor, die Beteiligung der Bürger*innen bei der Planung von Windenergieanlagen zu verbessern und dabei ein neues Instrument zur finanziellen Teilhabe an diesen Anlagen zu schaffen, die es erlaubt, dass Kommunen und Bürger*innen Miteigentümer*innen der Anlagen werden. Denn der Wind gehört allen und die Energiewende schließlich in Bürger*innenhand!
Der ursprüngliche Entwurf sah einen Umkreis von 5 km vor. Wir schlagen nun nach der Sachverständigen-Anhörung die Änderung auf 2 km als Beteiligungsumkreis vor, weil es dann um die wirklichen Betroffenen geht und auch am Ende mehr vom Kuchen, also den Gewinnen übrigbleibt, wenn nur die direkt Betroffenen beteiligt werden. Denn wir wollen neben den Bürgerinnen und Bürgern auch den Gemeinden die Option eröffnen, sich beim Investor mit bis zu 10 Prozent finanziell zu beteiligen. Sollten diese das nicht wollen, oder finanziell nicht können, so fordern wir, dass die Gemeinden trotzdem finanziell an den Anlagen beteiligt werden, nämlich mit einem Prozent der jeweils erzielten Erlöse der Windenergieanlage.
Wir sind davon überzeugt, dass mit unserem Gesetz der Ausbau von sauberen und grünen Energiequellen wieder startet – und zwar mit und nicht gegen die Menschen!
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