Schuster soll die Verfassung lesen – Innenminister will das parlamentarische Fragerecht beschneiden

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Mit einer Mitte Dezember 2023 eingereichten Großen Anfrage will die Linksfraktion herausfinden, wie der Staat Meldedaten nutzt und welche Vorkehrungen er trifft, um sie zu schützen (Drucksache 7/15137). Hintergrund sind nicht zuletzt Missbrauchsfälle aus anderen Bundesländern, in denen etwa Polizeibeamte mit zweckwidrigen Abfragen auffielen. Zugriffe auf Meldedaten werden kaum kontrolliert. Die Anfrage ist nur auf den ersten Blick sehr umfangreich: Sie richtet denselben überschaubaren Fragekomplex an alle relevanten Ämter, Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen. Diese Adressaten sind deshalb so zahlreich, weil das Innenministerium sie per Meldeverordnung damit betraut hat, regelmäßig Meldedaten zu verarbeiten.

Mit Schreiben von Mitte Februar 2024 teilte der für den Umgang mit Meldedaten verantwortliche Innenminister Armin Schuster allerdings mit, dass die Staatsregierung die Beantwortung vollständig verweigert. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Marco Böhme:

„Wir richten jeweils etwa 30 Fragen an alle relevanten öffentlichen Stellen, vom Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste bis zu den Staatsanwaltschaften. Dass sich Innenminister Schuster davon überfordert sieht, deren Beantwortung zu koordinieren, spricht Bände. Schlimmer wiegt sein aus unserer Sicht verfassungswidriger Versuch, in die Rechte des Landtages einzugreifen. Wo kämen wir hin, wenn plötzlich die Regierung bewerten dürfte, welche Anfragen das Parlament stellen darf? Die Landtagsverwaltung hat unsere Anfrage als zulässig bewertet, sonst wäre sie gar nicht ins Verfahren gegangen. Schuster soll die Verfassung lesen und seine Tränen eher im Büro des Landtagspräsidenten vergießen.

Die Staatsregierung hätte problemlos eine Fristverlängerung beantragen können – diese haben wir bisher bei allen Großen Anfragen zugestanden. Stattdessen hat das Innenministerium zwei Monate lang nichts getan und jetzt mit fadenscheinigen Begründungen die Antwort verweigert. Dieser Vorgang ist in der bisherigen Landtagsgeschichte einmalig. Schuster erhebt den unverschämten Vorwurf, wir wollten die Regierungsarbeit lahmlegen. Mit Verlaub: Das schafft die Koalition auch allein! Die ebenfalls CDU-geführte Regierung des Landes Sachsen-Anhalt hatte indes kein Problem damit, ihrer Pflicht nachzukommen: Die dortige Linksfraktion hatte eine ähnlich hohe Zahl an Fragen zum Umgang mit Meldedaten eingereicht, die sämtlich beantwortet worden sind.

Wir behalten uns weitere – auch rechtliche – Schritte vor, um das durch die Verfassung geschützte Fragerecht des Parlaments gegen Schuster zu verteidigen. Es gehört zur Demokratie und zur Gewaltenteilung, dass das Parlament die Staatsregierung kontrolliert. Damit müssen auch jene Kabinettsmitglieder leben, die aus offensichtlichem Wahlkampfkalkül keinen Respekt vor dem Landtag haben.“

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