Der Ausbau des Flughafen Leipzig-Halle und das Ignorieren der Ängste und Nöte der betroffenen Bürger hat erstmalig zu einer Protestform des zivilen Ungehorsams geführt. Freitagabend hat sich eine Gruppe von ca. 50 Personen entschieden auf einer öffentlichen Zufahrtstraße vom DHL Hub zu demonstrieren.
Marco Böhme, mobilitäts- und klimaschutzpolitischer Sprecher der Linksfraktion Sachsen erfuhr von der Aktion und war zusammen mit Medienvertretern vor Ort: „Beim Eintreffen der Polizei hatten die Demonstranten eine Kundgebung angezeigt. Der zuständige Polizeiführer wertete die Aktion als Versammlung. Daher galt hier das Versammlungsrecht, was jedem Bürger erlaubt unter bestimmten Auflagen seine Meinung kundzutun. Da die Betroffenen Personen ihre Identität aus Angst vor Weitergabe der Daten an rechte Netzwerke nicht preisgeben wollten, hatte ich mich als Versammlungsanmelder zur Verfügung gestellt, damit die Aktion einen rechtsgültigen Rahmen erhält – inklusive Endzeitpunkt. Die Versammlungsbehörde genehmigte die Spontanversammlung ohne Auflagen, also auch genau an der Stelle, wo die Betreffenden saßen. Nach Beendigung der Versammlung umstellten wiederum Bereitschaftspolizisten die Menschenmenge und nahmen alle Betroffenen in Gewahrsam, weil DHL eine Anzeige auf Schadenersatz stellte.
Bis heute Mittag waren die teils minderjährigen Aktivisten in Polizeigewahrsam. Dabei wurde diesen teilweise Essen, Medikamente und Decken verwehrt. Eine Bereitschaftsrichterin entschied heute, dass sie nicht über eine mögliche Straftat entscheiden kann. Sie selbst ist Zivil- und keine Strafrechtsrichterin. Die Nichtentscheidung führt aber dazu, dass alle Betroffenen in Untersuchungshaft in eine JVA müssen, bis das ordentliche Verfahren anläuft. Dies ist ein ungeheuerlicher Vorgang! Der Staatsanwalt wirft den Betreffenden Nötigung vor. Dieser erst heute formulierte Straftatvorwurf ist unhaltbar, da die betreffende Kundgebung von der Versammlungsbehörde beschieden wurde.
Die Anwälte haben, um die U-Haft zu vermeiden, den Betroffenen nun empfohlen ihre Identität preiszugeben. Dies erfolgte dann auch, sodass diese freigelassen wurden.
Es gab zu keinem Zeitpunkt die Aufforderung, weder von der Polizei noch von DHL, die Straße zu verlassen. Dass nun im Nachgang ein Schadenersatzanspruch von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird, ist grotesk und unterhöhlt das grundgesetzliche Recht auf Versammlungsfreiheit.“
Carla Büttner, Bundessprecherin der Linksjugend erklärt dazu: „Das Agieren der sächsischen Strafverfolgungsbehörden ist hier absolut unverhältnismäßig. Aktivisten wegen einer friedlichen Blockadeaktion in Gewahrsam zu nehmen, damit DHL auf Kosten der Umwelt weiter Profite macht, ist ein Skandal!“
Mischa Kreutzer, klimapolitischer Sprecher im Stadtvorstand der Leipziger LINKEN ergänzt: „Nach der Rechtslesart könnten die LVB regelmäßig Menschen anzeigen, weil ihre Straßenbahnen aufgrund einer angemeldeten Demonstration zu spät kommen. Mögliche Schadensersatzansprüche sind daher abstrus – das weiß auch die sächsische Polizei. Rückendeckung bekommen die Akteure ausgerechnet von Martin Dulig, Vorsitzender der SPD in Sachsen, der in einem Beitrag auf Twitter u.a. von einem Eingriff in den freien Handel spricht, obwohl andere Zufahrtswege zur Verfügung standen. Es ist unerträglich, wie friedliche Aktivisten öffentlich an den Pranger gestellt werden, weil sie ihr Grundrecht ausüben.“
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