Die AfD versucht mal wieder Windenergieanlagen zu verhindern. Diesmal mit einem Antrag (Drucksache 6/3219) zur so genannten 10-H-Länderöffnungsklausel, mit der ein unrealistischer Abstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung vorgeschrieben werden soll. Damit der Windenergieausbau in Sachsen nicht komplett zum Erliegen kommt, entgegne ich:
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Wir haben jetzt hier zum wiederholten Male einen Antrag der AfD-Fraktion zu behandeln, der die faktische Ab-schaffung oder die faktische Verhinderung von allen neuen Windenergieanlagen in Sachsen fordert. Sie wollen hier eine Klausel einführen, die damals von der sächsischen CDU/FDP-Koalition in der letzten Legislatur zusammen mit dem Freistaat Bayern im Bundesrat festgelegt wurde, die es den Ländern ermöglicht, eine sogenannte Länderöffnungsklausel einzuführen; also eine Sonderregelung im Bundesbaugesetzbuch, mit der man von den bisherigen Regeln abweichen und eigene Abstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung festsetzen kann. Wir alle wissen: Das einzige Bundesland, das diese Ausnahme bisher real umgesetzt hat, ist das CSU-geführte Bayern –für mich noch nie ein großes Vorbild –gewesen. Mit der Konsequenz ist es dort wie auch hier, dass dort so gut wie keine neuen Windenergieanlagen mehr gebaut werden können –und gerade das in einem Land, in dem der Energiehunger doch enorm groß ist.
Die Umsetzung der Länderöffnungsklausel ist noch bis zum 31.Dezember 2015 in den Ländern möglich und mit Ihrem Antrag wollen Sie genau diese Frist verlängern. Warum eigentlich? Sie hatten doch jetzt gut ein Jahr Zeit, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten und hier ins Plenum einzubringen. Das wäre meiner Ansicht nach auch deutlich einfacher gewesen als die jetzige Forderung, dass die Landesregierung nach Berlin zum Bundesrat fahren muss und die anderen Bundesländer auffordert, diese Frist zu verlängern. So viel als kleiner Tipp.
Stattdessen haben Sie jetzt schon den dritten oder vierten Antrag ins Plenum gebracht, jeweils nur mit ein paar Zeilen als Forderung und mit einer riesigen Begründung –drei Seiten sind es diesmal –, und die Forderung ist immer sehr einfach gehalten, und das zum wiederholten Male. Ich kann Sie auch zum wiederholten Male beruhigen: Wir werden Ihren Antrag ablehnen –auch, weil Herr Urban, der jetzt gar nicht mehr im Saal ist, gerade noch von den negativen Eigenschaften, zum Beispieltoten Vögeln, gesprochen hat, die an Windkraftanlagen kommen, oder auch angeblich hohen Kosten.
Dazu kann ich nur sagen: Sie vergessen einfach die gravierenden Auswirkungen der anderen Energiequellen, gerade der fossilen Energiequellen. Das sind der massive Wasser-und Flächenverbrauch bei Kohle oder die Gefahr bei Atomkraft, die große Verschmutzung bei der Förderung von Öl und Gas –noch nie ein Wort von Ihnen dazu gehört. Windkraft lässt zwei Vögel im Jahr zu Schaden kommen. Das ist natürlich schlimm; aber es ist immer noch die beste Energieversorgung, die die wenigsten schädlichen Auswirkungen hervorruft.
Bei Ihrem vorletzten Antrag vor der Sommerpause hier im Landtagsplenum, bei dem Sie ein Moratorium für Windkraftanlagen gefordert haben, begründeten Sie die Notwendigkeit des Ausbaustopps mit den Gefahren des sogenannten Infraschalls. Das haben Sie heute wieder getan, und Ihre Begründung des jetzigen Antrags sind ja praktisch die kompletten drei Seiten. Auch damals haben wir schon ausführlich dazu gesprochen; ich kann Ihnen gern noch einmal einen Absatz aus meiner letzten Rede dazu vortragen:
Windenergieanlagen emittieren auch nicht im hörbaren Infraschall, der in unmittelbarer Nähe sogar von einigen wenigen, meist jungen Menschen, insgesamt unter zwei Prozent der Bevölkerung, wahrgenommen werden kann. Er führt wie anderer Lärm zu den allgemein bekannten Auswirkungen wie Stress, Kopfschmerzen oder Konzent-rationsschwäche. Doch Sie vergessen auch wieder bei Ihrem jetzigen Antrag, dass es Hunderte weitere Quellen für Infraschall in der natürlichen Umwelt gibt. Jede Straße in Deutschland ist lauter als ein Windrad –sowohl hörbar als auch im Infraschallbereich. Hinzu kommen Quellen wie Klimaanlagen, Züge, Pumpen, Hochdruckreiniger, Drucker und selbst der natürliche Wind oder Wellenbrechen erzeugen Infraschall.
Genau das erschreckt mich, nämlich Ihre Scheinheiligkeit, die immer hinter diesen Anträgen steckt; denn Sie fordern ja jetzt wieder nur die Umsetzung der Länderöffnungs-klausel, was die Aussetzung von Neubauwindkraftanlagen hervorbringen würde. Das heißt, alle bestehenden Anlagen würden weiterlaufen und auch dort wäre Infraschall weiter die Gefahr für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Darum kümmern Sie sich anscheinend gar nicht. Sie wollen einfach nur den Neubau und das Repowering –also den Bau von Anlagen, die leiser und effizienter sind –verhindern. Das geht mir einfach nicht in den Kopf hinein.
Ähnliches gilt für die 10-H-Regelungund die Länderöffnungsklausel. Wenn Sie diese einführen –das hat ja auch die Anhörung im Zusammenhang mit dem Antrag unserer Fraktion im März dieses Jahresgezeigt –, gibt es dann praktisch keine Spielräume mehr für den energetischen Ausbau von Windnutzung in Sachsen. Selbst wenn es sie gäbe, heißt das doch in der Konsequenz, dass in den siedlungsnahen Räumen –also dort, wo Menschen wohnen –auf eine gewisse Weise eh schon Menschen beeinträchtigt sind, und die Anlagen, die ökologisch nicht so hochwertig sind, eben keine Windenergieanlagen mehr errichtet werden dürfen und der Druck in Siedlungskern-gebieten, Naturschutzgebieten, naturbelassenen Gebieten dann umso mehr steigt. Auch das kann doch letztendlich nicht das Ziel sein.
Außerdem macht doch der Landes-und erst recht der Bundesgesetzgeber zu Recht keine Bauleitplanung und auch keinen Flächennutzungsplan in den Kommunen und in den Regionen. Wo kommen wir denn hin, wenn sich jetzt auf einmal das Land und der Bund in jede regionale Planungshoheit einmischen? Sinn und Zweck von Pla-nung ist doch, die Möglichkeit zu haben, die konkreten regionalen örtlichen Gegebenheiten aufzunehmen, anzu-schauen und zu verbessern.
Deshalb ist die Regelungsebene von Bund und Land relativ abstrakt und das muss auch so bleiben, damit die konkreten Dinge, zum Beispiel Geländetopografie oder auch Windhäufigkeit usw., und auch das Bundesimmissionsschutzgesetz den Regionen überlassen und dort geregelt werden kann.
Insofern bleibt mir nur noch der letzte Satz zu sagen: Wir werden Ihren Antrag, den Neubau von Windenergieanlagen –also die 10-H-Regelung einzuführen, ablehnen – und das zum wiederholten Male.
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