Marco Böhme, Sprecher für Klimaschutz und Mobilität, erklärt anlässlich der heutigen Einbringung des sozial-ökologischen Klimaschutzgesetzes der Linksfraktion in den Landtag:
„Die Klimaerhitzung wird vom Menschen verursacht und bedroht unsere Lebensgrundlagen. Wir können diesen Prozess nicht mehr aufhalten, sondern nur noch verlangsamen. Dazu muss auch Sachsen beitragen, wozu Sachsen sich erstmals mit einem Klimaschutzgesetz selbstverpflichten sollte. Im Freistaat gibt es leider seit 20 Jahren keine nennenswerten Erfolge dabei, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Dabei hat unser Land in den letzten 30 Jahren eine Million Einwohnerinnen und Einwohner verloren. Auch wir müssen das Pariser Klimaschutzabkommen einhalten.
Wer wenig Geld hat, besitzt aber weniger Möglichkeiten als reiche Menschen, sich klimafreundlicher zu verhalten. Die Auswirkungen der Klimaerhitzung treffen dabei auch bei uns zuerst die Armen. Anstrengungen zum Klimaschutz werden nur dann gelingen und akzeptiert werden, wenn sie keine Verliererinnen und Verlierer, sondern nur Gewinnerinnen und Gewinner produzieren. Deshalb lautet ein Handlungsgrundsatz in unserem Gesetz, dass die Armut im Land nicht verschlimmert werden darf: Menschen mit niedrigen Einkommen dürfen also durch Klimaschutzmaßnahmen prozentual nicht stärker belastet werden als Menschen mit hohem Einkommen.
Die Kohleverstromung ist nicht mehr so rentabel wie vor 20 Jahren. Der Kohleausstieg kommt so oder so, spätestens bis 2030. Wir wollen festlegen, dass unser Land seinen Ausstoß von Treibhausgasen im Energiesektor wie auch in allen anderen Sektoren bis 2030 um 70 Prozent gegenüber 1990 reduzieren muss. Andere Bundesländer haben in ihren Klimaschutzgesetzen ähnliche Vorgaben. Nur im Braunkohleland Sachsen gibt es das nicht, das muss sich dringend ändern! Der Freistaat sollte als Vorbild vorangehen und die Verwaltung bis 2030 klimaneutral aufstellen.
Für all das ist eine Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsstrategie nötig, die weit über das bisherige Energie- und Klimaprogramm von 2012 hinausgeht – letzteres ist immer noch nicht evaluiert.“
Hintergrund
Voraussichtlich am 10. Juni wird der Umweltausschuss Sachverständige zum Entwurf anhören und ich am 8. Juli in öffentlicher Sitzung damit befassen. Die Eckpunkte des Gesetzes gibt es hier.
Die komplette Einbringungsrede im sächsischen Land findet ihr hier: Einbringungsrede für ein Klimaschutzgesetz im Freistaat Sachsen – YouTube
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