Zur Vorstellung der im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung erstellten Studie „Erneuerbar, effizient, regional – Potentiale von Großwärmepumpen in Brandenburg und Sachsen“ durch die Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geothermie (IEG) erklärt der energiepolitische Sprecher der Linksfraktion im Sächsischen Landtag, Marco Böhme:
„Großwärmepumpen könnten in Sachsen und Brandenburg den Großteil der Fernwärme liefern. Gerade in städtischen Gebieten und verdichteten Räumen, wo dezentrale Wärmepumpen an ihre Grenzen stoßen, müssen sie zügig zur sauberen und preiswerten Wärmeversorgung beitragen. In Skandinavien oder Frankreich geschieht das bereits. In Sachsen und in Brandenburg gibt es hierzu fast nur weiße Flecken auf den Planungskarten. Sachsens Staatsregierung kennt lediglich ein Projekt, das die Abwärme eines Dresdner Rechenzentrums nutzen will (Drucksache 7/15753). Brandenburg will die Kommunen bei der Wärmeplanung unterstützen, indem die Landesregierung die Erstellungskosten übernimmt. In Sachsen ist das bislang nicht vorgesehen. Warum nicht?
Die Kommunen sind im Auftrag der Länder seit dem 1. Januar 2024 verpflichtet, die Wärmeversorgung flächendeckend zu planen. Doch sie werden ausgebremst, weil sowohl in Sachsen als auch in Brandenburg die landesrechtlichen Rahmenbedingungen fehlen. Hier ist Tempo in den Ministerien angesagt, damit die Kommunen den engen zeitlichen Rahmen des Bundes überhaupt einhalten können. Es braucht schnellstmöglich die Landesverordnungen zur Wärmeplanung, damit die Kommunen wissen, wie sie die Wärmepläne finanzieren können.
Sachsen muss schleunigst die Datengrundlage verbessern und ein Wärmekataster aufbauen, wie es in Brandenburg existiert. Zudem muss die Staatsregierung im Bund darauf hinwirken, dass die Fernwärme-Verordnung verbraucherfreundlicher wird. Die Fernwärmekosten sinken nach der Energiekrise vielfach zu langsam – umso wichtiger sind transparente Lieferverträge und eine staatliche Preisaufsicht.
Fernwärmenetze, gespeist von einem hohen Anteil von Wärme aus Großwärmepumpen, sind eine sehr effiziente Form der Wärmeversorgung. Die Wirtschaftlichkeit dieser Systeme muss gesamtgesellschaftlich so abgesichert werden, dass die Wärme für die Haushalte bezahlbar bleibt. Die Fraunhofer IEG-Studie ist wertvoll, weil sie die Technologie verständlich erklärt sowie mit vielen Praxisbeispielen zeigt, wo und wie sich Großwärmepumpen gut eignen.“
Anke Schwarzenberg, Sprecherin der Linksfraktion im Landtag Brandenburg für Strukturwandel, ländliche Entwicklung, Regionalplanung und Raumordnung, fügt hinzu:
„Geothermie, See- und Flusswasser, industrielle Abwärme, Abwasser, Rechenzentren – überall gibt es Potenzial, um effizient und umweltfreundlich Fernwärme mittels Großwärmepumpen aus anderen Quellen als Kohle oder Erdgas zu erzeugen. Großwärmepumpen können auch Wärmelieferungen übernehmen, die bisher von Kohlekraftwerken kommen. Lausitzer Tagebauseen bieten sich als Wärmequelle an. Wenn Großwärmepumpen und Nahwärmenetze aufgrund örtlicher Gegebenheiten günstiger sind als etwa dezentrale Wärmepumpen, können sie auch von Dorf- oder Bürgerenergiegemeinschaften genutzt werden. Das funktioniert aber nur mit guten Rahmenbedingungen und verlässlicher staatlicher Förderung. Der Bund muss seine Fördermittel an zielgenau einsetzen: Fördergeld sollte nicht für Projekte verwendet werden, die den knappen und teuren grünen Wasserstoff als Heizgas im Gebäudebereich verschwenden. Es sollte stattdessen effiziente Lösungen voranbringen, wie Wärmepumpen und Abwärmenutzung oder Kombinationen aus beiden. Sowohl der Bund als auch das Land Brandenburg sind in der Pflicht, die entsprechenden Fördervoraussetzungen anzupassen bzw. zu schaffen.
Die derzeit größte deutsche Seewasser-Wärmepumpe ist im Cottbuser Ostsee geplant. Sie soll künftig mindestens 40 Prozent der Fernwärme im Versorgungsgebiet der Cottbuser Stadtwerke liefern und dabei Wärmelieferungen aus dem Kohlekraftwerk Jänschwalde ersetzen. Die Kosten für die 35-Megawatt-Anlage werden auf 80 Millionen Euro geschätzt. Damit sich die Fernwärmekosten für die Cottbuserinnen und Cottbusser nicht weiter erhöhen, könnte die Anlage über das Strukturstärkungsgesetz gefördert werden.“
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