Bayern, Thüringen, Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und andere Länder haben bereits ein landesspezifisches Klimaschutzgesetz erlassen, um die Treibhausgas-Minderungsziele aus dem Pariser Klimaschutzabkommen zu erfüllen. Sachsen hat ein solches Gesetz noch nicht. Das soll sich nun ändern – mit dem von der Linksfraktion eingebrachten Entwurf für ein Klimaschutzgesetz (Drucksache 7/4895). Marco Böhme, Sprecher für Klimaschutz, Energie und Mobilität, fasst den Inhalt des umfassenden Gesetzes zusammen:
„Sachsen hat es seit 20 Jahren nicht geschafft, seine Treibhausgas-Emissionen in nennenswertem Umfang zu mindern. Es ist höchste Zeit für ein Landesgesetz, das erstmals nationale und internationale Klimaschutzziele festlegt. In unserem Gesetzesentwurf schlagen wir für die Sektoren Stromproduktion, Wärmeerzeugung, Mobilität, Landwirtschaft, Industrie sowie Wald- und Forstwirtschaft spezifische Minderungsziele vor. Dabei orientieren wir uns am Pariser Klimaschutzabkommen, das die Klimaerhitzung wenigstens auf 1,5°C begrenzen soll. Bis 2035 soll die bilanzielle Stromproduktion in Sachsen zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern gespeist werden. Sachsen soll bis zum Jahr 2050 ein klimaneutraler Industriestandort werden.
Wir wollen die Ministerien und die Kommunen verpflichten, entsprechende Maßnahmen umzusetzen, deren Erfolg kontinuierlich evaluiert wird – auch durch einen neu geschaffenen Klimaschutzrat. Die Kenia-Koalition hat es derweil immer noch nicht geschafft, das veraltete Energie- und Klimaprogramm zu novellieren.
Uns ist dabei bewusst, dass Menschen mit höheren Einkommen mehr Möglichkeiten haben als arme Menschen, sich klimafreundlicher zu verhalten. Wir wollen daher festlegen, dass keine der vom Gesetz vorgeschriebenen oder abgeleiteten Maßnahmen Armut im Land verstärken darf. Menschen mit niedrigen Einkommen dürfen also nicht Maßnahmen prozentual höher belastet werden als Menschen mit hohem Einkommen. Zudem sollen die chronisch klammen Kommunen die Kosten ihrer Klimaschutzmaßnahmen vom Freistaat erstattet bekommen.
Wir wollen im Zuge dessen auch weitere Gesetze ändern und beispielsweise erreichen, dass deröffentliche Nahverkehr zur kommunalen Pflichtaufgabe wird, die mit Mindestbedienstandards zu in ganz Sachsen zu erfüllen ist. Zwei Prozent der Landesfläche sollen zu Vorranggebieten für Windenergieanlagen werden.“
Der Gesetzentwurf wird in einer ersten Lesung am 4. Februar 2021 in den Landtag eingebracht. Die Eckpunkte lassen sich hier in einer Zusammenfassung nachlesen.
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