Die Massenaktionen von „Ende Gelände“ in den Tagebauen in der Lausitz und im Leipziger Revier liegen zwei Monate zurück. Nun haben Personen und auch Pressevertreterinnen und Pressevertreter polizeiliche Vorladungen erhalten. Ihnen wird Hausfriedensbruch vorgeworfen, also ein Verstoß gegen § 123 Strafgesetzbuch (Tweet von „Ende Gelände“).
Die LINKEN-Abgeordneten Marco Böhme und Juliane Nagel, die am 30. November 2019 als parlamentarische Beobachter im Leipziger Revier vor Ort waren, haben heute eine Kleine Anfrage eingereicht. Sie kommentieren:
„Die Aktion insbesondere im Leipziger Revier war ein starkes Zeichen für ein schnelles Umsteuern bei der Klimapolitik. Über 1.500 Menschen übten am 30. November 2019 im Tagebau Vereinigtes Schleenhain und parallel weitere Tausende in der Oberlausitz zivilen Ungehorsam gegen eine falsche Klimapolitik. Diese Aktionen wurden auch von Pressevertreterinnen und -vertretern begleitet, die aus der Grube berichteten und beispielsweise auch unverhältnismäßiges Agieren der Polizei dokumentierten. Wir als parlamentarische Beobachterinnen bzw. -beobachter unterstützten zudem Verhandlungen der Protestierenden mit der Polizei.
Dass nun offenbar Strafanzeigen der Tagebaubetreiber folgen, ist wenig verwunderlich, politisch allerdings fragwürdig. Wir sind zuversichtlich, dass die Ermittlungsverfahren wie in der Vergangenheit eingestellt werden. Dass die Polizei allerdings auch Journalistinnen und Journalisten vorlädt, halten wir für ein starkes Stück. Dies zeigt ein schwieriges Verhältnis zur Pressefreiheit. Die Polizei sendet damit das Signal, dass in bestimmten Situationen nicht mehr berichtet werden soll. Wir halten es mit dem Medienrechtler Johannes Eisenberg, wonach Medienvertreterinnen und -vertreter ,sich nicht strafbar machen, weil sie als Journalisten ein öffentliches Interesse, ein Wahrnehmungsinteresse an solchen demonstrativen Aktionen selbst dann auch zu befriedigen haben, wenn dabei Straftaten begangen werden.‘ Bei einer solchen Protestbewegung besteht ein öffentliches Interesse daran, sie zu begleiten und zu dokumentieren.“
Hintergrund: Fragen an die Staatsregierung
1. Haben die Tagebaubetreiber*innen LEAG und MIBRAG Strafanzeigen gestellt, wenn ja, wann und gegen wie viele Personen?
2. Gegen wie viele Personen wurden in diesem Zusammenhang aus welchen wesentlichen Gründen Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet? (bitte nach Tatvorwurf, Tatort, Deliktsgruppe, politischer Einordnung aufschlüsseln)
3. Von wie vielen Menschen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden bzw. denen polizeiliche Vorladungen zugestellt wurden, wurden vor Ort in den Tagebauen die Identität festgestellt und wie viele wurden auf welche Weise im Nachgang identifiziert? (bitte nach Tatorten differenzieren)
4. Inwiefern kann in Bezug auf Journalist*innen, Rechtsanwält*innen oder Abgeordnete, die als parlamentarische Beobachter*innen erkennbar waren (z.B. durch gekennzeichnete Westen oder Ausweisung) der Tatvorwurf des Hausfriedensbruch erhoben werden? Handelt es sich hier nicht vielmehr um einen notwendigen Akt zur Ausübung der Pressefreiheit bzw. der Mandatsausübungen sowie parlamentarischen Kontrolle?
5. Welche Ermittlungsergebnisse gibt es inzwischen zu den von der Polizei in einer Pressemitteilung behaupteten „Schlägen und Tritten gegen Polizeibeamte“ im Rahmen der Aktion im Leipziger Revier? (vgl. Antwort auf Frage 3 der Drs 7/7/691)
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