In der zweiten Beratung des von meiner Fraktion eingebrachten Gesetzentwurfs zur Stärkung der Windenergie im Freistaat Sachsen habe ich die Dringlichkeit dieses Vorhabens noch einmal erläutert. Des Weiteren fanden die Anmerkungen der Sachverständigen Berücksichtigung, die zuvor in einer Expertenanhörung den Gesetzentwurf bewerten konnten.