AfD-Fraktion gefährdet rechtzeitige Finanzierung des Ausbildungsverkehrs auf kommunaler Ebene

Die AfD-Fraktion hat in dieser Woche im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (AWAV) sowie in Haushalts- und Finanzausschuss (HFA) die Behandlung des von der Staatsregierung eingebrachten Gesetzentwurfs „Gesetz zur Bestätigung des Grundsteuermesszahlengesetzes und zur redaktionellen Anpassung des Gesetzes zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Öffentlichen Personennahverkehr“ Drucksache 7/7820  blockiert, ein populistischer Schachzug, der ernsthafte Konsequenzen haben kann. Im HFA beantragten sie, dass der Entwurf, welcher lediglich formal eine bereits durch das Parlament getroffene Entscheidung rechtssicher bestätigen und einen redaktionellen Fehler korrigieren sollte, angehört werden muss.

Dazu erklärt Nico Brünler, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:

„Als Oppositionsfraktion wissen wir, wie wichtig die Minderheitenrechte in unserem Parlament sind. Es steht jeder Fraktion zu, Anhörungen zu beantragen. Für mich ist aber eine Grenze erreicht, wenn dieses Mittel einzig und allein dazu genutzt wird, Entscheidungen zu blockieren und damit die Arbeit des Parlaments zu lähmen. Einmal mehr hat die AfD-Fraktion gezeigt, dass sie die Instrumente der Demokratie missbraucht, um populistische Scheindebatten zu führen. Substanziell gibt es bei diesem Gesetzentwurf nichts anzuhören.“

Marco Böhme, Sprecher für Mobilität, ergänzt:

„Das Spiel, das die AfD-Fraktion hier spielt, um die nächste Sau durchs Dorf zu treiben – ihre Ablehnung der Grundsteuerreform – ist gefährlich. Die AfD-Fraktion nimmt billigend in Kauf, dass mit der hier herbeigeführten Verzögerung, die rechtzeitige Unterstützung der Kommunen beim Ausbildungsverkehr gefährdet wird. Natürlich ist die Koalition an dem Dilemma nicht ganz unschuldig, weil sie zwei völlig sachfremde Aspekte auf den letzten Drücker in einem Gesetzentwurf miteinander verquickt hat. Trotzdem ist die Beantragung einer Anhörung eine Farce, an der wir uns als Fraktion nicht beteiligen werden.“

Hintergrund:

Mit diesem Gesetzentwurf sollen zwei Gesetze neu erlassen bzw. angepasst werden, um den vom Gesetzgeber bereits beschlossenen Rechtszustand wiederherzustellen bzw. redaktionelle Fehler zu bereinigen. Zum einen sollen die mit dem Sächsischen Grundsteuermesszahlengesetz vom 3. Februar 2021 (SächsGVBI. S. 242) festgelegten Grundsteuermesszahlen bestätigt werden. Es handelt sich damit um eine gesetzestechnisch erforderliche Bestätigung des bisherigen Rechtszustandes, die keine inhaltlichen Änderungen begehrt. Zum anderen soll ein fehlerhafter Verweis im Gesetz zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Öffentlichen Personennahverkehr korrigiert werden.

Im AWAV hat die AfD-Fraktion eine Nichtbehandlung durchgesetzt. Im HFA, welcher einen Tag später stattfand, hat die AfD-Fraktion von ihrem Recht Gebrauch gemacht und eine Anhörung des Gesetzentwurfes beantragt. Diese soll nun in einer Sondersitzung am 30. November 2021 stattfinden. Eine Woche später ist dann die erneute Diskussion in den Ausschüssen möglich, der Beschluss im Plenum ist für den 21. Dezember 2021 vorgesehen. Ob bei dieser engen Zeitschiene die Kommunen rechtzeitig ihr Geld erhalten, ist fraglich.

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