Antrag: Gegen Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft – stattdessen Bundesauftragsverwaltung erhalten (Drs.-Nr. 6/4044)

Der Landtag möge beschließen:

1. Der Landtag spricht sich für die Beibehaltung der bisherigen Struktur der Auftragsverwaltung bei den Bundesfernstraßen aus.

2. Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat sowie gegenüber der Bundesregierung gegen die Schaffung einer Bundesfernstraßengesellschaft (BFG) einzusetzen.

Begründung

Der Bund ist gemäß Artikel 90 Absatz 1 des Grundgesetzes Eigentümer der Bundesfernstraßen. Die Bundesländer verwalten die Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs im Auftrag des Bundes.

Im Freistaat Sachsen ist diese Aufgabe im Landesamt für Straßenbau und Verkehr gebündelt. Die Verwaltung der Bundesfernstraßen durch die Länder im Auftrag des Bundes hat sich grundsätzlich bewährt. Diese übernehmen dabei für den Bund die laufenden Betriebs- und Erhaltungsmaßnahmen sowie alle Investitionsprogramme.

Es sind momentan keine gewichtigen Gründe ersichtlich, von dieser Aufgabenverteilung abzurücken.

Trotzdem werden auf Bundesebene Überlegungen zur Bildung einer Bundesfernstraßengesellschaft (BFG) vorangetrieben, in welcher alle anfallenden Aufgaben zentralisiert werden sollen.

Die antragstellende Fraktion DIE LINKE. kann in dieser Zentralisierung keinen Nutzen erkennen. Im Gegenteil besteht die Gefahr einer Schwächung der Landesstraßenbauverwaltung und der Position Sachsens in Abstimmungsprozessen des Bundesfernstraßenbaus mit den Belangen der Landesplanung und der Berücksichtigung lokaler Belange. Darüber hinaus könnte die BFG langfristig dazu dienen, die Schuldenbremse mittels der angedachten ÖPP-Projekte zu umgehen (vgl. auch die entsprechenden Empfehlungen der Expertenkommission des Bundes „Stärkung von Investitionen in Deutschland“ vom April 2015).

Auch die Wahrung der öffentlichen Kontrolle über eine Infrastrukturgesellschaft für Bundesfernstraßen dürfte ebenso schwierig werden. Das zeigen beispielsweise die Erfahrungen mit der als Aktiengesellschaft privatrechtlich organisierten Deutschen Bahn.

In der Konsequenz ist daher die Schaffung einer BFG entschieden abzulehnen.

Nach den bisherigen Erfahrungen ist es denkbar, dass die Überlegungen zu einer Infrastrukturgesellschaft im Rahmen der Endverhandlungen des Bund-Länder-Finanzausgleiches wiederum zum Thema gemacht werden. Insofern soll dem Ministerpräsidenten durch den Landtag für diese Verhandlungen ein klares Votum mit auf den Weg gegeben werden.

 

Die Stellungnahme der Sächsischen Staatsregierung zu dem Antrag findet ihr hier: AS_6_4044_Gegen Gründung BFG.

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