Brauchen wir ein neues sozial-ökologisches Vergabegesetz? Bericht von der Diskussionsrunde der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag

von Eric Arpke (Praktikant im linXXnet)

Am 4. April wurde auf dem Lindenauer Markt über ein mögliches neues sozial-ökologisches Vergabegesetz diskutiert. Unter der Leitung von Marco Böhme (Landtagsabgeordneter DIE LINKE) diskutierten Antonia Mertsching (ehem. Koordinatorin „Sachsen kauft fair“), Bernd Günther (Bezirksvorsitzender IG Bau Nord-West-Sachsen) und Ilse Lauter (Stadträtin DIE LINKE) über Probleme des aktuellen und mögliche Auswirkungen eines reformierten Vergabegesetzes. Die Leitfrage war, wie die Einnahmen des Bundeslandes Sachsen an verschiedene Auftraggeber verteilt werden soll – und nach welchen Kriterien.

Vorangegangen war eine von dem Bündnis 90/ Die Grünen und DIE LINKE vorgeschlagene Abstimmung über eine Anpassung des sächsischen Vergabegesetzes. Diese wurde jedoch mehrheitlich von den Vertreter*Innen der anderen Parteien abgelehnt. Damit wurde eine mögliche Anpassung des Vergabegesetzes auf die nächste Legislaturperiode verschoben. Eine Abänderung des Vergabegesetzes wurde als notwendig erachtet, da aktuelle Aufträge des Staates nach dem Preis/Leistungs-Prinzip verteilt werden. Ökologische und soziale Folgen werden nicht beachtet.

Die Stadt Leipzig gibt jährlich circa 600 Millionen Euro für Aufträge, wie bspw. Renovierungen der Infrastruktur und andere Bauleistungen, an Unternehmer*Innen aus. Diese Kosten gilt es in einem aktualisierten Vergabegesetz nach neuen Mindeststandards zu verteilen. Die Mindeststandards sollen die Qualitätssicherung, neue Umweltrichtlinien, geschlechtsunabhängige Auftragsfindungen sowie die Lohnauszahlungen betreffen. Gemeint sind hiermit, dass die staatliche Unterstützung von Lohndumping und die Umgehung von Sozial- und Umweltstandards im In- und Ausland verhindert werden sollen.

Aktuell können Standards, die bestimmte Aufträge in Deutschland oder der EU betreffen, durch Auslagerung der Aufträge ins weitere Ausland umgangen werden. Diese Praktik soll verhindert werden. Damit die veränderten Regelungen in dem neuen Vergabegesetz nicht umgangen werden können, wurde über die mögliche Einführung eines bindenden Siegels und Kontrollen diskutiert. Als großer Kritikpunkt stellte sich die Kontrolle der potenziellen neuen Standards sowie die Motivation der Unternehmen, die neuen Regelungen einzuhalten, heraus.

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