Für Ostdeutschland schädliches Verhandlungsergebnis: Freistaat muss den SPNV-Zweckverbänden mögliche Einnahmeverluste bei Regionalisierungsmitteln ausgleichen!

Am 24. September 2015 wurde am Ende des Asylgipfels überraschend über die Vergabe der Regionalisierungsmittel verhandelt, die der Bund den Ländern zur Finanzierung von Schienenpersonennahverkehr(SPNV)-Leistungen zahlt. Seit 2014 warten die Länder auf eine Einigung mit der Bundesregierung. Ihr damals formulierter Mindestbedarf liegt bei einer jährlichen Zahlung von 8,5 Milliarden Euro. Diese Summe soll jährlich um 2,8 % steigen, um die steigenden Trassen- und Stationsgebühren sowie allgemeine Kostensteigerungen aufzufangen. Beim Asylgipfel einigte man sich allerdings lediglich auf einen Betrag von 8 Milliarden Euro ab 2016 und eine jährliche Steigerung um nur 1,8 %. Die sächsische Staatsregierung hat dem zugestimmt und konnte heute in der Verkehrsministerkonferenz offenbar keine Verbesserungen erwirken.

Marco Böhme, Sprecher für Klimaschutz und Mobilität der Fraktion DIE LINKE, erklärt:

Das Verhandlungsergebnis schadet Ostdeutschland. Die Linksfraktion hat einen Antrag eingebracht, der von der Staatsregierung verlangt, die Öffentlichkeit über die Einigung am Rande des Asylgipfels aufzuklären – auch darüber, ob sie der Einigung im Bundesrat zustimmen wird. Unser Antrag soll im Wirtschaftsausschuss öffentlich angehört werden. Der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow hat ja bereits erklärt, dass sein Land diesem „Taschenspielertrick“ nicht zustimmen wird. Weiterhin wird die Staatsregierung aufgefordert, Zuweisungsverluste, welche Sachsen nun drohen, aus dem Staatshauhalt abzufangen. Schließlich haben nicht die Zweckverbände des SPNV mit dem Kanzleramt verhandelt, sondern der Ministerpräsident. Also muss der Freistaat den Zweckverbänden mögliche Einnahmeausfälle auch ausgleichen – diese haben schließlich in der ÖPNV-Finanzierungsverordnung vom Freistaat verschiedene Zugleistungen vorgeschrieben bekommen, die bezahlt werden müssen.

Weiterhin fordern wir für künftige Haushaltsverhandlungen, dass Sachsen die Regionalisierungsmittel in vollem Umfang an die Zweckverbände weitergibt und nicht bis zu 25 % einbehält, nur um kein eigenes Geld für Schülerbeförderung, Schmalspurbahnen und Investitionszuschüsse für Busse und Straßenbahnen aufwenden zu müssen. Sachsen muss die Bundeszahlungen zu mindestens 95 % an die Zweckverbände weitergeben, um den Regionalverkehr zu sichern und den Zweckverbänden eine Perspektive für die Entwicklung des Nahverkehrs zu geben!

Auf Bundesebene soll sich die Staatsregierung dafür einsetzen, dass die Deutsche Bahn die Stations- und Trassenpreise nach dem realen betriebswirtschaftlichen Bedarf auslegt und langfristig stabilisiert. Die steigenden Preise, die Zuganbieter pro Halt und Kilometer an die Bahn zahlen müssen, sind der Hauptkostentreiber, der den weiteren Betrieb der S-Bahn- und Regionalverkehre gefährdet und immer höhere Bundeszuweisungen nötig macht.

09.10.2015

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