Sächsischen Klimaschutzrat schaffen und Bevölkerung bei Klimaschutzmaßnahmen beteiligen!

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Am 1. Juni 2021 verabschiedete die Staatsregierung das Energie- und Klimaprogramm (EKP) 2021. Zur Umsetzung der darin formulierten Ziele soll in der ersten Jahreshälfte 2022 ein Maßnahmenplan veröffentlicht werden, der laut der Staatsregierung unter „breiter Beteiligung der Öffentlichkeit“ und mit Konsultation von Sachverständigen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft erarbeitet wird. Bislang ist allerdings unklar, „wie die Beteiligungsmöglichkeiten an der Entwicklung des EKP-Maßnahmenplans im Detail ausgestaltet werden“ (Drucksache 7/7295). Auch der Landtag blieb bisher außen vor, er wurde lediglich über das beschlossene EKP unterrichtet. Aufgrund der fehlenden Einbindung der Zivilgesellschaft prüft der BUND Sachsen eine Klage gegen den Freistaat, auch der ADFC fordert seine Beteiligung ein.

Die Linksfraktion fordert die Gründung eines „Sächsischen Klimaschutzrates“, um die Beteiligung von Fachwelt und Zivilgesellschaft abzusichern (Drucksache 7/7642). Dazu erklärt Marco Böhme, Sprecher für Klimaschutz, Energie und Mobilität:

„Sachsen wurde jüngst wegen seinen zu geringen Bemühungen beim Klimaschutz verklagt. Die Bevölkerung möchte mehr für den Klimaschutz tun und doch passiert bislang viel zu wenig. Nun droht die nächste Klage wegen der Verzögerungen beim EKP und dessen Maßnahmenplan. Die im EKP formulierten Ziele gehen in eine gute Richtung, aber entscheidend sind die Maßnahmen. Dieser Weg muss ausgehandelt werden. Hier brauchen wir den Druck aus der Zivilgesellschaft und die Expertise der Wissenschaft. Nur mit ambitionierten Maßnahmen können wir das Pariser Klimaschutzabkommen einhalten. Es reicht nicht, die Zivilgesellschaft und die Fachwelt erst dann zu beteiligen, wenn der Maßnahmenplan weitgehend feststeht und nur kommentiert werden kann.

Deshalb wollen wir unverzüglich einen ,Sächsischen Klimaschutzrat‘ einrichten, der auch über den EKP-Maßnahmenplan hinaus die Staatsregierung in Klimaschutzfragen berät. Vertreten sein sollen die Hochschulen, die im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes tätigen Verbände und Vereinigungen, die LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, die Kommunalen Spitzenverbände, die Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände, die landesweiten Vertretungen von Kindern und Jugendlichen sowie auf der Landesebene tätige zivilgesellschaftliche Vereine und Verbände.

Zudem muss sich die breite Bevölkerung an dem Klimaschutzmaßnahmenplan beteiligen können. Wir werben dafür, dass auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Maßnahmen vorgeschlagen und Vorschläge bewertet werden können. Planungszellen, Bürgerworkshops oder Werkstätten, in denen mittels Zufallsstichproben eine repräsentative Gruppe der Bevölkerung ausgewählt wird, sollen ebenfalls am Prozess mitwirken.“

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