Sonne auf´s Dach – Solarenergie auf landeseigenen Immobilien ausbauen!

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Heute habe ich unseren Antrag zur Förderung von Solaranlagen auf landeseigenen Immobilien in den Landtag eingebracht (Drucksache 6/14505). In meinen Redebeiträgen dazu begründe ich, warum die vorgeschlagenen Maßnahmen wichtig für die Energiewende und den Klimaschutz sind und gehe auf Argumente meiner Kritiker*innen ein:

Marco Böhme, DIE LINKE:

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir legen Ihnen heute einen Antrag vor, der für Sie vielleicht eine leichtere Zustimmungsfähigkeit hat als andere Klimaschutzanträge in der Vergangenheit, nachdem Sie zum Beispiel unser Windenergiegesetz abgelehnt haben oder auch gestern wieder das Klima-schutzgesetz der GRÜNEN.

Es geht uns hier und heute darum, unkompliziert die vorhandenen Dachflächen der mehr als 4000 landeseigenen Immobilien, die wir als Freistaat Sachsen haben, daraufhin zu überprüfen, ob sie für die Solarenergienutzung geeignet sind; denn dieser Platz ist da und es tut nicht weh, sie zu nutzen. Es stört auch niemanden, wenn dort Strom oder Wärme erzeugt wird.

Wir fordern die Staatsregierung auf, ein Solarenergiekataster für eigene Immobilien im Freistaat zu erstellen. Viele Kommunen in Sachsen haben das übrigens schon gemacht. Sie haben ein Kataster. Nur wir als Landesgesetzgeber hängen hinterher, obwohl es mit das größte Potenzial ist, um erneuerbare Energien auszubauen.

Die Stadt Dresden zum Beispiel hat im letzten Jahr im Stadtrat beschlossen, bei Neubauten der Stadt oder städtischen Unternehmen die Solarenergienutzung planerisch zu berücksichtigen, ein Solarkataster zu veröffentlichen und die Dachflächen für Solarenergie auszuschreiben, also zu veröffentlichen, für die Bürgerenergiegesellschaften, wenn diese sie wollen. In diesem Jahr werden die ersten städtischen Gebäude mit Fotovoltaikanlagen bestückt.

Auch andere Bundesländer sind Vorbild, beispielsweise Thüringen, damals sogar noch von der CDU regiert. Im Jahr 2008 wurde beschlossen, landeseigene Immobilien und Gebäude auf die Eignung für eine Fotovoltaiknutzung zu überprüfen und Dachflächen für diese Nutzung zu verpachten oder selbst zu nutzen. Die PV-Leistung landeseigener Gebäude stieg daraufhin in Thüringen von 30Kilowatt im Jahr 2008 auf aktuell mehr als 1900 Kilowatt.

Oder auch Berlin: Das Berliner Energiewendegesetz sieht nicht nur eine energetische Sanierung aller landeseigenen Gebäude bis zum Jahr 2050 vor, sondern auch eine CO2-neutrale Verwaltung bis zum Jahr 2030. Ich denke, solch ein Gesetz wäre auch etwas für Sachsen. Darüber können wir später vielleicht noch einmal reden. Diese Gebäude spielen eine entscheidende Rolle einerseits durch die energetische Sanierung, andererseits durch die Nutzung erneuerbarer Energien. Außerdem sieht das Berliner Gesetz auch die Prüfung der anschließenden Installation von Solaranlagen auf landeseigenen Immobilien vor. Sie sehen also, es ist kein Hexenwerk, was wir fordern, sondern angewandte Praxis. Ich denke, so etwas geht auch in Sachsen.

Wir haben bei einigen wenigen landeseigenen Gebäuden auch schon einmal solch ein Solarenergiekataster gehabt. Es wurden auch schon Solarenergieanlagen installiert, wie die Antworten auf meine Kleinen Anfragen zu diesem Thema zeigen. Das Finanzministerium hat zum Beispiel geantwortet –Zitat –: „Im Jahr 2009 wurde nach Angaben der Staatsregierung durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement die sogenannte Dachflächenbörse eingerichtet, über die Dachflächen landeseigener Immobilien für Fotovoltaik-Bürgerenergieanlagen zur Verfügung gestellt wurden.“ So weit, so gut. Es wurden dann auch einige Dachflächen für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Es waren insgesamt 27 Dach-flächen, wobei allerdings nur vier bestückt wurden; denn das Programm endete im Jahr 2014.

Auf den Dachflächen landeseigener Immobilien sind aktuell 22900 Quadratmeter mit Solaranlagen ausgestattet, davon 21000 Quadratmeter mit Fotovoltaik und 1200 Quadratmeter mit Solarthermieanlagen.

(Jörg Vieweg, SPD: Eine ganze Menge!)

–Das ist eine ganze Menge, das stimmt. Das wurde vor allem für den Eigenbetrieb gebaut und geleistet und nur von Dritten für die Netzeinspeisung. Das Problem ist aber, dass der Großteil von diesen doch sehr vielen Anlagen zwischen 2008 und 2012 installiert wurde. Von 48 Gebäuden wurden 42 bis zum Jahr 2012 bestückt und seit dem nur sechs bis heute. Das ist doch ein großes Problem, das wir hier angehen müssen.

Ja, ich weiß auch, dass das Polizeiverwaltungsamt in Dresden zum Beispiel, das auch eine sächsische Immobilie ist, in diesem Jahr noch eine PV-Anlage auf 600 Quadratmetern Dachfläche bekommt. Solche Einzelmaßnahmen reichen aber nicht. Wir müssen daraus mehr machen.

Deswegen fordern wir, dass ein solches Modell der Dachflächenbörse qualifiziert und wieder eingeführt wird. Es gibt in Sachsen, grob überschlagen, etwa 4000 landes-eigene Immobilien. Das ist theoretisch ein riesiges Potenzial, das man nutzen kann. Natürlich kann man nicht jede Dachfläche für die Solarenergiegewinnung nutzen. Die Staatsregierung sollte aber zumindest prüfen, welche schon jetzt und heute problemlos nutzbar sind. Es gibt aber, wie die Antwort auf meine Kleine Anfrage ergeben hat, keine systematische Prüfung der solaren Eignung von Dachflächen, sondern es ist immer nur einzelfallbezogen. Das ist ein Problem.

Weiterhin ist uns allen, denke ich, klar, dass die Nutzung von Dachflächen die einfachste und kostengünstigste Möglichkeit ist, ein vorhandenes Flächenpotenzial für erneuerbare Energien zu nutzen. Das sollten wir auch nutzen, damit die CO2-Bilanz des Freistaates auch von staatlicher Seite her besser wird.

Es geht bei dem Thema nicht nur um Strom wie bei Fotovoltaikanlagen, die Strom herstellen, sondern natürlich auch um die Option der Wärmenutzung im Winter und der Kühlung im Sommer. Deswegen wollen wir das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz anwenden. Die Staatsregierung ist eigentlich sowieso dazu verpflichtet, bei umfassenden Renovierungen von landeseigenen Immobilien Erneuerbare-Energien-Wärme-Nutzungsmöglichkeiten vorzusehen, und das ist nicht passiert.

Außerdem sollen landeseigene Liegenschaften laut diesem Gesetzeigentlich eine Vorbildfunktion erfüllen. Auch das ist nicht passiert. Das ist ein Problem. Wir wollen also das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz hier in Sachsen endlich nutzen und dem Freistaat mit der Verschärfung eine Vorbildfunktion verschaffen.

Bisher wurden bei der umfassenden Renovierung landeseigener Immobilien, seit dem Jahr 2009, keine Solarthermieanlagen installiert. Es wurden also keine Wärmenutzungsanlagen in Sachsen genutzt. Das ist doch einfach traurig und schade.

Zum Antrag zusammengefasst: Wir wollen einen unkomplizierten Klimaschutzbeitrag leisten und erneuerbare Energien in Sachsen ausbauen, in dem Fall eine Solaroffensive starten. Wir wollen dabei die Möglichkeit offen-lassen, bei welchem Gebäude die Wärmegewinnung und bei welchem Gebäude die Stromgewinnung die beste Energiegewinnungsmaßnahme ist. Es soll natürlich idealerweise für die Eigennutzung mit einer Speichermöglichkeit genutzt werden, damit man nicht noch zusätzlich ins Netz einspeisen muss.

Das nützt natürlich auch der Wirtschaft hier in Sachsen, nicht nur den Handwerksbetrieben, sondern auch den Firmen, die Solaranlagen in Sachsen immer noch herstellen. Ich sage: „immer noch“. Wir hatten das Problem mit SolarWorld in Freiberg. Es gibt auch andere Unternehmen, denen es gerade nicht gut geht. Man könnte sie damit auch noch einmal unterstützen, ebenso wie Bürgerenergiegesellschaften, die dringend Dächer suchen in Sachsen. Letztlich ist man nicht nur ein Vorbild, sondern tut auch noch etwas für die heimische Wirtschaft und Industrie. Deshalb lohnt es sich, diesem Antrag zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Linken)

Zweiter Redebeitrag dazu:

Marco Böhme, DIE LINKE:

Frau Präsidentin! Ich bin schon ein bisschen verwundert über die Härte, mit der hier CDU und SPD den Antrag ablehnen, gerade auch weil die CDU im Jahr 2008 selbst so einen Antrag beispielsweise in Thüringen eingebracht und beschlossen hat und diesen –wie gesagt –umsetzt. Auch Rot-Rot-Grün hat im Jahr 2016 in Thüringen einen ähnlichen Antrag wie diesen beschlossen und umgesetzt. Dieser ist aber noch viel härter als der, der Ihnen vorliegt; denn dabei geht es auch noch um die langfristig angemieteten Immobilien des Freistaates in Thüringen –also nicht nur um die eigenen, sondern auch um die angemieteten Immobilien, die dort mit Solarenergieanlagen bestückt werden sollen.

Herr Heinz, Sie sagen, dass die Thüringer heute immer noch weniger Kilowatt auf den Dächern erzeugen würden als die sächsischen Dächer bzw. die sächsischen Solaranlagen. Dazu kann ich nur sagen, dass dieser Vergleich hinkt. Wir haben natürlich auch viel mehr Einwohner und wesentlich mehr landeseigene Immobilien in Sachsen. Deswegen kann man das so nicht vergleichen. Außerdem sagten Sie auch, dass, wenn wir das machen würden, nicht unbedingt die sächsischen Firmen wie SolarWorld oder andere Produzenten von entsprechenden Anlagen davon profitieren würden. Damit könnten Sie vielleicht sogar recht haben, denn wir leben immerhin im Kapitalismus. Würden wir aber ein Vergabegesetz haben, so wie es die Intention bei Einbringung durch unsere Fraktion und durch die Fraktion der GRÜNEN war, dann könnte man regeln, dass beispielsweise heimische Produkte dafür produziert bzw. gekauft werden. Damit könnte man auch das durch Frau Dr. Muster beschriebene Problem ein wenig lösen.

Nun zu Herrn Vieweg: Sie sagten, das Thema Solarthermie sei tot oder nicht mehr effizient genug. Dieser Meinung können Sie natürlich sein, und vielleicht haben Sie damit sogar recht. Aber wir zwingen niemanden, jetzt Solarthermie zum Heizen zu benutzen –Sie können auch gern weiter mit Strom heizen, wenn Sie das besser finden; das geht trotzdem. Ferner sagen Sie, dass wir hier nur kritisieren und nichts vorschlagen würden. Dieser Meinung bin ich überhaupt nicht. Natürlich ist es erstens unsere Aufgabe als Opposition, zu kritisieren und Missstände aufzuzeigen, aber trotzdem auch konkrete Vor-schläge zu machen. Diese Vorschläge liegen Ihnen vor, und sie lagen Ihnen auch in anderer Weise vor. Zum Thema Klimaschutz lagen Ihnen verschiedene Anträge und Gesetzentwürfe vor. Sie reden sich immer damit heraus, dass wir nur kritisieren würden, dabei haben wir hier einen ganz konkreten Handlungsvorschlag, wie wir erneuerbare Energien –in diesem Fall Solaranlagen –unterstützen wollen.

Zur Rede von Herrn Hütter kann ich nur sagen: Das war eine starke Rede. Scheinbar ist Ihr Fraktionsvorsitzender nicht anwesend, weswegen Sie keine Ahnung haben und nichts weiter dazu sagen können. Ich unterstütze auf jeden Fall die Aussagen von Herrn Lippold und möchte ihm auch recht geben, dass es hier eigentlich nicht mehr um eine Vorbildfunktion des Freistaates geht oder gegangen ist. Hier ging es einfach um gesunden Menschenverstand und um schlichtweg ökonomische Faktoren. Das heißt, der Freistaatkann hier Geld sparen. Spätestens das sollte doch ein Argument für Sie sein, diesem Antrag zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Mein dritter Redebeitrag zu diesem Tagesordnungspunkt:

Marco Böhme, DIE LINKE:

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Strukturwandel und Kohleausstieg sind schwierige Themen, die wir heute auch schon besprochen hatten. Das hat auch harte Konsequenzen –je nachdem, mit welchen Ergebnissen das Thema dann endet. Ich denke aber, worauf man sich jedoch auf jeden Fall einigen kann beim Thema Klima-schutz, ist der Punkt, dass wir erneuerbare Energien ausbauen wollen. Das ist ein Grundkonsens, der auch hier im Haus stehen sollte.

Weil dies nun einmal die Zukunft ist und wir als Freistaat und als Bundesrepublik in diesem Punkt ein Vorbild sein sollten und es letztendlich auch um Arbeitsplätze geht, die hier ausgebaut und erhalten werden können, stellt sich die Frage: Wie kann man solch ein Vorbild sein? Hierbei kann der Staat einfach seine Potenziale nutzen. Seine Potenziale sind beispielsweise die Dächer. Wir haben –wie bereits dargelegt –über 4000 Gebäude im Freistaat. Hinzu kommen die Gebäude des Bundes und der Kommunen, die ebenfalls noch mehrere Tausend Gebäude ausmachen. Diese Gebäude haben in der Regel alle ein Dach, und sie haben in der Regel auch alle Stromverbrauch, Herr Heinz. Es gibt kaum Gebäude, die keinen Strom brauchen. Lassen Sie uns das also nutzen! Denn das, was die Staats-regierung gerade genannt hat, was alles schon passiert ist, reicht eben nicht aus, um wirklich Klimaschutz in Sachsen zu betreiben.

Vielen Dank.

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